Informationspflichten nach § 5 Abs. 2 und 4 EWSG
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
Mit Schreiben vom 19.12.2022 haben wir Sie über die Entlastung für Dezember 2022 informiert.
Hier finden Sie den Link zu dem Informationsblatt der Bundesregierung:
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, denn wir setzen nur gesetzlichen Forderungen um.