Informationspflichten nach § 26 EWPBG- Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz über die Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbremse ab dem 01.03.2023 !

Informationspflichten nach § 26 EWPBG
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz über die Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbremse ab dem 01.03.2023
 

Hier finden Sie den Link zu dem Informationsblatt der Bundesregierung:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, denn wir setzen nur gesetzlichen Forderungen um.

Zurück