Informationspflichten nach § 26 EWPBG- Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz über die Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbremse ab dem 01.03.2023 !
Informationspflichten nach § 26 EWPBG
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz über die Einführung einer Erdgas-Wärme-Preisbremse ab dem 01.03.2023
Hier finden Sie den Link zu dem Informationsblatt der Bundesregierung:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, denn wir setzen nur gesetzlichen Forderungen um.